Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Konstanz GmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.stadtwerke-konstanz.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Strukturebene der zum Download angebotenen PDF-Dokumente fehlt oder ist fehlerhaft
- der Quellcode der Webseite ist nicht überall fehlerfrei und weist auf einigen Seiten W3C-Markup- Validierungsfehler auf
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.11.2022 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Prüfung, welche am 27.10.2022 von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg durchgeführt wurde.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.11.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie irgendwelche Mängel auf unserer Seite entdeckt haben, welche eine barrierefreie Nutzung unserer Webseite erschwert bzw. unmöglich macht, oder weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular unter: https://www.stadtwerke-konstanz.de/service/kontakt/.
Geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Als Thema wählen Sie bitte Sonstiges und in der Betreff-Zeile geben Sie „Barrierefreiheit“ ein. Anschließend beschreiben Sie in im Nachrichtenfeld, auf welcher Seite (mit Link) welche Inhalte für Sie nicht erreichbar sind bzw. wo Sie die Webseite nicht nutzen können.
Inklusionsbeauftragter der Stadtwerke Konstanz GmbH
Herr Christian Scholz
Max-Stromeyer-Straße 21-29
D-78467 Konstanz
Deutschland
E-Mail: C.Scholz@stadtwerke-konstanz.de
Telefon: +49 7531 803-8212
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadtwerke Konstanz GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadtwerke Konstanz GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Kontaktdaten des Behindertenbeauftragten der Stadt Konstanz finden sie unter: https://www.konstanz.de/leben+in+konstanz/chancen+fuer+alle/leben-mit-handicap/behindertenbeauftragter
Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige beim Landratsamt Konstanz finden Sie unter: https://www.lrakn.de/bildung+_+soziales/anlaufstellen+_+beratungsangebote/menschen+mit+behinderung
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.