Der Austausch des Zählers ist für Sie mit keinen einmaligen Kosten verbunden. Die jährlichen Kosten für den Messstellebetrieb, also Ein- und Ausbau, den Betrieb und die Wartung von Messstellen sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung können Sie dem Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers oder dem Preisblatt Ihres Messstellenvertrages bzw. kombinierten Stromliefer- und Messstellenvertrages entnehmen. Für den Tausch eines konventionellen Ferraris-Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung entstehen auch im Messstellenbetrieb keine Mehrkosten.
Ein aktuelles Preisblatt finden Sie hier.