Sollte die Ablesung Ihres Zählers nicht möglich sein und Sie uns auch keine aktuellen Stände übermitteln können, wird Ihr Verbrauch auf Basis von Vorjahreswerten rechnerisch ermittelt. Das ist rechtlich möglich, jedoch ein gegebenenfalls relativ ungenaues Vorgehen. Insofern Ihre Jahresabrechnung auf einem Schätzwert basiert, lesen Sie bitte Ihren aktuellen Zählerstand ab und teilen uns diesen mit.