Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, kurz: KWKG, fördert die Stromerzeugung aus sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom. Für letzteren zahlen die Strombetreiber einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber.