Das Wasserentnahmeentgelt (umgangssprachlich Wassercent, Wasserpfennig) wird seit 2008 nach dem Landeswassergesetz Baden-Württemberg für die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser fällig.
Je verbrauchtem Kubikmeter Wasser werden derzeit 10 Cent berechnet. Die Erlöse aus dem Wasserentnahmeentgelt werden unter anderem für den Gewässerschutz reinvestiert.