Informationen zur EEG-Förderung!
Deutschland hat sich den erneuerbaren Energien verschrieben. Um die Abkehr von umweltschädlichen Energieträgern wie Kohle oder Atomkraft schneller voranzutreiben, werden erneuerbare Energieanlagen zusätzlich gefördert. Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Element der Förderung von PV-Anlagen durch das EEG.
Dabei zahlt der zuständige Netzbetreiber, in Konstanz sind wir das, dem Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird, einen festen Betrag. Dieser wird für eine Laufzeit von zwanzig Jahren ab Inbetriebnahme festgesetzt.
Änderungen für das EEG 2023
2022 wurde das EEG grundlegend reformiert und auf neue Beine gestellt:
- Die Ausbauziele für erneuerbare Energien wurden deutlich angehoben.
- Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen unterscheidet künftig zwischen Volleinspeisern und Eigenverbrauchern. Volleinspeiser erhalten höhere Vergütungssätze.
Die neuen Fördersätze greifen ab August 2022. - Die fortschreitende Senkung der EEG-Vergütungssätze wird nicht mehr monatlich, sondern nur noch halbjährlich vorgenommen werden.
- Die EEG-Umlage ist entfallen. Weitere Umlagen sollen in ein neues Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) überführt werden.
Aktuelle Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage | Einspeisevergütung |
bis 10 kWp | 8,6 ct/kWh |
bis 40 kWp | 7,5 ct/kWh |
bis 750 kWp | 6,2 ct/kWh |
Aktuelle Einspeisevergütung für Volleinspeisung
Nennleistung Anlage | Einspeisevergütung |
bis 10 kWp | 13,4 ct/kWh |
bis 40 kWp | 11,3 ct/kWh |
bis 100 kWp | 11,3 ct/kWh |
bis 300 kWp | 9,4 ct/kWh |
bis 750 kWp | 6,2 ct/kWh |
Ende der EEG-Vergütung: So geht es weiter
Nach 20 Jahren endet die festgeschriebene EEG-Förderung Ihrer PV-Anlage. Mit dem Entfall der Förderung sinkt die Einspeisevergütung. Dann gibt es drei Möglichkeiten, die Photovoltaikanlage rentabel weiterzubetreiben:
- Volleinspeisung mit Einspeisevergütung (Anlagen bis 100 kW Leistung)
Für Ihren selbst erzeugten Strom erhalten Sie weiterhin eine Einspeisevergütung von uns. Sie berechnet sich auf Basis des sogenannten Referenzmarktpreises, der an den Strombörsen gebildet wird. Um diese Möglichkeit zu realisieren, müssen Sie Ihre Anlage technisch nicht umrüsten. Es ist auch kein zusätzlicher Vertragsabschluss notwendig. - Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung
Alternativ können Sie sich für die Überschusseinspeisung entscheiden. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzen. Lediglich der überschüssige Strom wird zum Jahresmarktwert, der an der Börse gebildet wird, an das Stromnetz abgegeben. Möchten Sie dieses Modell umsetzen, ist in der Regel eine Anpassung des Messkonzepts erforderlich. Ihr Installationsbetrieb berät Sie gerne. - Direktvermarktung
Zuletzt haben Sie auch die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom selbst zu vermarkten. Das bedeutet, dass ein am Energiemarkt tätiger Direktvermarkter (Händler) Ihren erneuerbaren Strom für Sie verkauft und dafür eine Provision erhält. Sie bekommen dann keine pauschale Einspeisevergütung mehr.
Tun Sie nach dem Auslaufen der EEG-Förderung nichts, gilt für Anlagen mit einer Leistung bis maximal 100 kW automatisch Variante 1. EEG-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW erhalten hingegen keine Einspeisevergütung und müssen auf Direktvermarktung wechseln.
Installationsbetrieb gesucht?
Alle regionalen Fachunternehmen für die Installation von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen finden Sie auf einen Blick hier.