Das Ende der EEG-Umlage: Wie groß ist die Entlastung?

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Stromkundinnen und -kunden keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Selbstverständlich geben wir als regionaler und fairer Stromversorger die Absenkung in vollem Umfang an unsere Endverbraucherinnen und -verbraucher weiter.

Wir erklären, was der Wegfall der EEG-Umlage in Zeiten von steigenden Einkaufspreisen finanziell bedeutet und warum das Ende der EEG-Umlage keinesfalls für das Ende der Energiewende in Deutschland steht.

Schafherde grast unter einer Freifläche Photovoltaikanlage
Bild: AdobeStock, Karoline Thalhofer

Sinkende Stromkosten zum 1. Juli 2022

Derzeit steigen die Preise für Rohstoffe sukzessive. Auch die Kosten für den Einkauf von Strom klettern in immer größere Höhen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, die Endverbraucherinnen und -verbraucher zu entlasten. 

Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ legt fest, dass die EEG-Umlage zum
1. Juli 2022 von zuletzt 3,723 Cent pro Kilowattstunde auf
0 Cent gesenkt und damit abgeschafft wird. 

4-Personen-Haushalt spart etwa 100 Euro

Durch den Wegfall der staatlichen Umlage reduziert sich der Strompreis eines 4-Personen-Haushalts mit einem Verbrauch von 2.700 kWh um rund 100 Euro brutto (ca. 12 Prozent).

Aufgrund steigender Preise bei der Strombeschaffung wird die Abschaffung der EEG-Umlage die Endverbraucherinnen und -verbraucher jedoch nur vorrübergehend entlasten. In Summe ist trotz Wegfalls der EEG-Umlage spätestens zum Jahreswechsel mit höheren Stromkosten zu rechnen.

Tasten eines Taschenrechners.

Preissenkung gilt in allen Tarifen

Die durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkenden Strompreise geben wir in vollem Umfang an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Egal in welchem Tarif sich ein Verbraucher oder eine Verbraucherin befindet: Der Strompreis reduziert sich. Ausnahmeregelungen gelten lediglich für stromverbrauchsintensive Industriezweige, die auch vor dem 1. Juli keine EEG-Umlage an den Versorger abgeführt haben. Wer nicht bis zur nächsten Abrechnung warten möchte, um die genaue Ersparnis zu kennen, kann den erwarteten monatlichen Verbrauch mit dem Faktor 0,0372 multiplizieren und erhält die Ersparnis in Euro. Die exakte Einsparung durch den Wegfall der EEG-Umlage wird auf der nächsten Jahresabrechnung ausgewiesen. 

Freiwillige Selbstablesung zum 1. Juli möglich

Eine zusätzliche Zählerablesung aufgrund des Wegfalls der EEG-Umlage ist weder geplant noch notwendig. Anhand der bekannten Verbrauchswerte werden die Verbräuche bis zum 30.06. und nach dem 01.07. rechnerisch gewichtet. Die Anpassung der monatlich fälligen Vorauszahlungen, der sogenannten Abschläge, erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung.

Wer beispielsweise in der ersten Jahreshälfte für längere Zeit verreist war und deshalb auch weniger Energie in den eigenen vier Wänden verbraucht hat, kann einen zum 1. Juli geltenden  Zählerstand übermitteln. 

Illustration einer offenen Handfläche mit einer Pflanze und leuchtenden Glühbirne

So können Sie Ihren Zählerstand melden

Ende der EEG-Umlage = Ende der Energiewende?

Die staatlich regulierte EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern.

Genau genommen wird über die Umlage die Differenz zwischen garantierter Vergütung für die Erzeugung von Ökostrom und an der Strombörse tatsächlich erzielter Erlöse aus dem Verkauf dieses Stroms ausgeglichen.

Das Ende der EEG-Umlage bedeutet aber keinesfalls das Ende der Anstrengungen der Bundesregierung für eine bezahlbare und schnelle Energiewende sowie die Förderung von nachhaltig erzeugtem Strom. Künftig sollen die Einnahmeausfälle, die durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde entstehen, aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet werden. Der EKF wird überwiegend aus den Einnahmen des Emissionshandels, also den Verkauf von CO2-Zertifikaten, finanziert. Neben der Absenkung der EEG-Umlage wird das Geld aus dem Fonds unter anderem in den Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, nationale und internationale Klimaschutzprojekte sowie die Elektromobilität investiert. 

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