Bestandsanlage verwalten
Sie verkaufen, kaufen oder erben eine PV-Anlage? Damit der notwendige Betreiberwechsel problemlos abläuft, gilt es einiges zu beachten.
So muss für die Ummeldung des Anlagenbetreibers zunächst die Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass hierfür sowohl die Unterschrift des bisherigen, als auch des neuen Anlagenbetreibers benötigt werden. Bei einem Todesfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit einzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Darüber hinaus benötigen wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber auch aktuelle Bank- und Steuerdaten.
Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen an betriebsbuero@stadtwerke-konstanz.de.
Denken Sie bitte daran, den Anlagenbetreiberwechsel auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hinterlegen zu lassen.
Warum ist die Meldung über den Anlagenbetreiberwechsel wichtig?
Als Anlagenbetreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Erzeugungsanlage.
Wir als Verteilnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur sind darauf angewiesen, die derzeitigen Eigentümerinnen und Eigentümer der Anlagen zu kennen. Darüber hinaus kann auch die Übertragung der Einspeisevergütung nur nach Meldung des Betreiberwechsels korrekt erfolgen.
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