Technische Hürden sorgen für Fragen bei Umsetzung der Preisbremse
Energiepreisbremsen zum 01.03.2023 eingeführt
Zum 01.03.2023 wurden die staatlich beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme eingeführt. Sie deckeln die Arbeitspreise der Lieferanten rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf einen maximalen Betrag.
Auch ein Großteil unserer Kundinnen und Kunden, darunter alle Haushalte, profitieren durch sinkende Strom-, Gas- und Wärmekosten von der Preisdeckelung.
Technische Hürden bei der Umsetzung sorgen für Fragen
Die korrekte Umsetzung der Preisbremsen ist für die Energielieferanten eine große Herausforderung. Einerseits gab und gibt es viele technische Herausforderungen und Sonderfälle, andererseits blieb vom politischen Beschluss bis zur Einführung der Preisdeckel wenig Zeit.
Wir haben die Preisbremse schnell umgesetzt, auch wenn die komplexe Materie dies sehr erschwert hat. Dabei kam es in einigen Fällen jedoch zu technischen Fehlern. Für diese bitten wir Sie herzlich um Entschuldigung!
Die gute Nachricht: Spätestens mit der nächsten regulären Rechnung werden mögliche Unrichtigkeiten bereinigt. Lediglich für Kundinnen und Kunden, die in den nächsten Tagen ihre Jahresrechnung erhalten, kann es sein, dass eventuell notwendige Korrekturen noch nicht enthalten sind.
Welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Preisbremsen aufgetreten sind und was diese zur Konsequenz haben, lesen Sie hier.
Diese Probleme sind bislang aufgetreten:
- Unklare Kommunikation der Preisbremsen über das Self-Service-Portal
März-Abschlag wurde abgebucht, schriftliche Information über dessen Höhe fehlt jedoch bislang
Nicht sinnvolle oder gewünschte Abschlagshöhe wurde seitens der Stadtwerke berechnet
Der Jahresverbrauch beträgt angeblich 0 Kilowattstunden (kWh)
Fehler bei der Kommunikation über das Self-Service-Portal
Kundinnen und Kunden, die unser Self-Service-Portal nutzen, haben zuletzt zwei Informationen in selbiges geladen bekommen:
- 02.03.2023 | 2023-03 Preisbremsen Info zu Verzögerung
- 01.03.2023 | Entlastung 2023 Strom
Die beiden Dateien sind in der falschen Reihenfolge geordnet. Das für Sie relevante Anschreiben ist das vom 01.03.2023. Es beinhaltet Ihren individuellen Entlastungsbetrag sowie die neuen Abschläge. Hier finden Sie den im Schreiben erwähnten Informationsflyer Strom bzw. Gas.
März-Abschlag wurde bereits abgebucht, Information über neuen Abschlagsplan fehlt noch
Anfang März haben wir die monatlichen Abschläge für Strom und Gas eingezogen. Sie enthalten die Preisbremse für drei Monate: Januar, Februar und März. Deshalb haben wir Ihr Konto gegebenenfalls mit einem anderen Betrag belastet, als Sie es gewohnt sind.
Sollten Sie bisher noch keine Information über Ihren individuellen Entlastungsbetrag sowie den neuen Abschlagsplan erhalten haben, bekommen Sie in den nächsten Tagen Post von uns.
Dass die neuen Abschläge ohne vorherige Information über deren Höhe gehoben wurden, liegt daran, dass Druck und Postversand der tausenden Kundenanschreiben länger gedauert hat, als ursprünglich angenommen.
Sie können Ihren neuen Abschlag nicht nachvollziehen
Die Berechnung Ihres Entlastungsbetrags sowie des neuen Abschlags ist kompliziert. Die monatliche Entlastung wird mit Ihrem Abschlag verrechnet. Im März geschah das rückwirkend für drei Monate (Januar – März). Ab April bezahlen Sie dann wieder einen Abschlag in gleichbleibender Höhe.
Stromkundinnen und -kunden bezahlen trotz Entlastungsbetrag durch die Preisbremse künftig einen höheren Abschlag. Das liegt daran, dass sich die Endkundenpreise in unseren Tarifen aufgrund der gestiegenen Einkaufskonditionen zum 01.01.2023 in etwa verdoppelt haben. Diese Preissteigerung haben wir zum Jahreswechsel aber nicht in die Abschläge einberechnet, da aufgrund der Preisbremse dann eine mehrmalige Abschlagsanpassung notwendig gewesen wäre. Jetzt bezahlen Sie folglich die Abschläge unter Berücksichtigung der neuen, etwa doppelt so hohen Strompreise, gemindert um die Entlastung aus der Preisbremse.
Falsche oder nicht gewünschte Abschlagshöhe
Nach wie vor können Sie Ihren Abschlag derzeit nicht über das Self-Service-Portal anpassen. Wir werden diese Funktion freischalten, sobald wir sicher sind, dass technisch alles korrekt im System funktioniert.
Eventuell haben Sie Ihren Abschlag bereits vor einiger Zeit selbst vorausschauend nach oben angepasst. Nun haben wir basierend auf den sowieso bereits von Ihnen angegebenen höheren Abschlag noch einmal eine Erhöhung der monatlichen Abschläge vorgenommen. In einigen Fällen kommt es so zu nicht plausiblen Abschlagszahlungen.
Falls Sie Ihren Abschlag korrigieren möchten, können Sie uns das über unterstehendes Formular mitteilen. Wir kümmern uns dann um alles und informieren Sie nach der Anpassung.
Angeblich beträgt Ihr Verbrauch „0 Kilowattstunden“ (kWh)
In wenigen Fällen waren bei Kundinnen und Kunden keine Verbräuche im System hinterlegt, sodass sowohl der Abschlag als auch die Entlastung nicht berechnet wurde.
Wir sind bereits dabei, dieses Problem zu lösen und werden korrigierte Informationen an die betroffenen Kund*innen versenden. Haben Sie bitte noch ein wenig Geduld.