Nein. Der Fußgängerauf- und -abgang ist ausnahmslos den Fußgänger*innen vorbehalten. Durch die Breite der Fahrräder und den sehr schmalen Fußgängerauf- und -abgang ist ein sicheres Einfahren auf diesem Wege nicht möglich. Es könnte zu Stürzen mit ernsten Verletzungen kommen, bis hin zum „über Bord gehen“.
Auch das Schieben ist aus folgenden Gründen nicht gestattet:
a. Bei Begegnungen auf der Brücke können Fußgänger*innen und Fahrgäste mit Fahrrad nicht sicher aneinander vorbei gehen.
b. Durch die geringe Breite können Sie sich mit dem Lenker oder den Pedalen in den seitlichen Streben verhaken und sich ernsthafte Verletzungen zuziehen.