Energiekrise: Diese Entlastungspakete (sollen) kommen

So entwickeln sich die Energiepreise 

An den Beschaffungsmärkten stiegen die Strom- und Gaspreise zuletzt über Monate exponentiell. Die Gründe dafür waren vielfältig: Allen voran trieb der Krieg in der Ukraine und das politisch motivierte Aussetzen der russischen Erdgaslieferungen die sowieso schon hohen Preise noch weiter in die Höhe. 

Aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungspreise mussten auch wir unsere Preise für Strom und Gas erhöhen. Trotz langfristiger und weitsichtiger Einkaufsstrategie konnten wir die Vervielfachung der Börsenpreise nicht vollständig ausgleichen.

Jetzt sinken die Preise wieder — und Ihre Kosten? 

Seit September sinken die Einkaufspreise für Energie wieder ein wenig. Das Preisniveau ist aber nach wie vor hoch. Die kurzfristig gesunkenen Einkaufspreise haben bislang noch keine Auswirkung auf Ihren Preis. Das liegt daran, dass unsere Energiebeschaffung über einen längeren Zeitraum und im Voraus angelegt ist. So stellen wir sicher, dass Ihr Strom- oder Gaspreis nicht von tagesaktuellen Schwankungen abhängt, sondern mittelfristig gesichert ist. Das bedeutet, dass in Ihrem Preis sowohl die zuletzt höheren, als auch die zuvor niedrigeren Börsenterminpreise berücksichtigt sind. 

Eine Orientierung an tagesaktuellen Preisen wäre hingegen hoch-spekulativ und unverantwortlich. Eine solche Einkaufsstrategie hätte Ihre Preise zuletzt um ein Vielfaches erhöht, mehr als leider ohnehin schon.

Insofern die Beschaffungspreise in der nächsten Zeit weiter sinken, werden Sie dies selbstverständlich auch an den von uns angebotenen Konditionen merken. Bei Verträgen mit fester Laufzeit bis 30.09.2023 oder 31.12.2023 wirken sich sich Preissenkungen erst auf den nächsten Zeitraum ab 1.10.2023 bzw. 01.01.2024 aus.

Diese Maßnahmen kommen

  • Erlass des Dezember-Abschlags für Gas- und Wärmekund*innen (Dezember 2022)
  • Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent auf Gas und Wärme (gültig von 01.10.2022 bis 31.03.2024)
  • Abschaffung der EEG-Umlage (gültig ab 01.07.2022)
  • Gas- und Wärmepreisbremse (gültig von 01.03.2023 bis zunächst 30.04.2024)
  • Strompreisbremse (gültig von 01.01.2023 bis zunächst 31.12.2023)

Entlastungspakete kommen 

Zwischenzeitlich sind die Detailfragen zu den seitens der Bundesregierung beschlossenen Preisdeckel für Gas, Wärme und Strom geklärt. Informationen hierzu finden Sie in unserem Blog-Beitrag zu den Preisbremsen. Als Überbrückung,  bis die Gaspreis- und Wärmepreisbremse wirkt, wird Gas- und Wärmekund*innen einer der zwölf fälligen Monatsabschläge erlassen.  

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Informationen und Details zu den beschlossenen Maßnahmen. 

So funktioniert die Soforthilfe für Gas und Wärme

Ausführliche Informationen zur „Dezember-Soforthilfe Wärme“ erhalten Sie im Blogbeitrag.

Gas-Kund*innen mit einem Verbrauch von unter 1,5 GWh/Jahr wird der Dezember-Abschlag erlassen.

Das Gesetz sieht für Dezember eine Übernahme der fälligen Abschlagszahlung vor. Die Höhe der Entlastung wird bei Gaskundinnen und -kunden auf der Grundlage von einem Zwölftel des durch den Lieferanten prognostizierten  Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen, zwischen Letztverbraucher und Erdgaslieferanten vereinbarten Arbeitspreis ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises. berechnet: Prognostizierter Jahresverbrauch / 12 Monate * Arbeitspreis [Cent/kWh] + 1/12 * Grundpreis [Euro / kWh]. Der prognostizierte Jahresverbrauch ist in der Regel der Verbrauch, der der Berechnung der Abschlagszahlung zugrunde liegt und der sich normalerweise am Vorjahresverbrauch orientiert.

Ein Beispiel: Prognostizierter Jahresverbrauch: 15.000 kWh. Arbeitspreis: 0,12 €/kWh. Grundpreis: 120 €. 
Berechnung der Entlastung: 15.000 kWh/12 Monate * 0,12 €/kWh + 120 €/12 Monate = 160 €.

Der nicht erhobene Abschlag und der endgültige Betrag der Entlastung können unterschiedlich sein. Beispielsweise, wenn für Sie kein Abschlag im Dezember fällig wurde. In dem Falle wird dies in der Jahresabrechnung verrechnet, sowohl bei positiver als auch negativer Abweichung. 

Beispiel 1
Abschlagshöhe im Dezember: 200 EUR
Berechnete Soforthilfe gemäß  Jahresverbrauchsprognose: 100 EUR
Vorläufige Leistung (Entspricht der Abschlagshöhe): 200 EUR 
Ergebnis: Ihnen wurde im Dezember zu viel ausbezahlt und Sie bezahlen den Restbetrag von 100 EUR mit der Jahresabrechnung an uns zurück.

Beispiel 2
Abschlagshöhe im Dezember: 150 EUR
Berechnete Soforthilfe gemäß Jahresverbrauchsprognose: 200 EUR
Vorläufige Leistung: 150 EUR
Ergebnis: Ihnen wurde im Dezember zu wenig ausbezahlt und Sie erhalten den Restbetrag von 50 EUR mit der Jahresabrechnung.


Wie bekommen Sie Ihr Geld? 

  • Wenn Sie eine Einzugs-Ermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden den Dezember-Abschlag für Gas NICHT abbuchen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben,  setzen Sie diesen für den Abschlag für Erdgas im Dezember bitte aus.


    Beachten Sie hierbei:

    • Aktivieren Sie den Dauerauftrag für Januar wieder.
    • Setzen Sie nur den Abschlag Erdgas aus!

    Beispiel: Ihr Abschlag Erdgas beträgt 150 EUR und der Abschlag Strom 50 EUR. Somit zahlen Sie normal monatlich einen Abschlag von 200 EUR an uns. Wenn Sie den Dezember-Abschlag aussetzen möchten, dann müssen Sie nur noch die 50 EUR für Ihren Strom-Abschlag überweisen.

    Wie hoch ihr derzeitiger Erdgas-Abschlag ist, erfahren Sie beispielsweise in unserem kostenlosen Serviceportal

  • Wenn Sie selbst monatlich eine Überweisung vornehmen, müssen Sie dies im Dezember nicht tun. 

    Bitte beachten Sie:

    • Setzen Sie nur den Abschlag Erdgas aus

Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

So funktioniert die Preisbremse für Gas und Wärme

Für einen prozentualen Anteil des Gasverbrauchs (80 Prozent) wird ein seitens der Bundesregierung festgelegter und von ihr subventionierter Preis eingeführt.

Zu den detaillierten Informationen

So funktioniert die Preisbremse für Strom

Analog zur Gaspreisbremse wird ein prozentualer Anteil (80 Prozent) des Jahresverbrauchs mit einem Preisdeckel versehen.

Zu den detaillierten Informationen

Energiesparen hilft! 

Neben den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung hilft es, Energie einzusparen. Jede eingesparte Kilowattstunde Energie reduziert Ihre Kosten!

Eventuell hilft Ihnen der Wechsel in einen unserer günstigeren Tarife. Darüber hinaus lohnt es sich, den eigenen Verbrauch zu reduzieren und wo immer es möglich ist, Strom und Erdgas einzusparen. Einfache aber effiziente Energiespartipps haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Wir passen Ihren Abschlag automatisch an

Über monatliche Raten, sogenannte Abschläge bezahlen Sie Ihre von uns gelieferte Energie. Wenn nun die Preise deutlich steigen, die Abschläge jedoch gleich bleiben würden, käme es am Ende der Abrechnungsperiode zu hohen Nachzahlungen. Dann werden nämlich Ihre bereits an uns geleistete Zahlungen mit geschätztem Verbrauch und der tatsächliche Verbrauch zu den geltenden Preisen gegenübergestellt. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, passen wir Ihren Abschlag automatisch an das neue Preisniveau an. Sie müssen sich diesbezüglich nicht kümmern. Wie hoch Ihr zukünftiger Abschlag sein wird, erfahren Sie durch unsere Abschlagsmitteilung, die wir Ihnen rechtzeitig per Post oder im Serviceportal zur Verfügung stellen werden. Ihre aktuelle Abschlagshöhe können Sie auch jederzeit im Serviceportal einsehen. 

Jede Kilowattstunde zählt: Erdgas sparen, Mangellage vermeiden, Kosten reduzieren

Porträt eines lächelnden Mannes mit Headset.

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