Informationen zur Energiekrise

Die gegenwärtigen energiepolitischen Ereignisse überschlagen sich. Selten zuvor, um nicht zu sagen nie, erlangte die Energiebranche eine solch große Aufmerksamkeit. 

Immer dann, wenn uns die Situation besonders intransparent erscheint, sind es Sicherheiten, nach denen wir streben. Als regionaler Energieversorger ist es unsere tägliche Aufgabe, für Konstanz und die Menschen vor Ort zu sorgen. Eines können wir Ihnen garantieren: Was auch kommt, wir sind an Ihrer Seite!

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zur derzeitigen Energiekrise, Antworten auf Ihre dringenden Fragen und einfache aber effiziente Tipps, wie Sie Ihre Energiekosten senken können. 

Frau mit Laptop im Schoß.

Besser informiert mit dem Energie-Newsletter

Früher wissen und verstehen, wie sich die Lage auf dem Energiemarkt entwickelt, verständliche Informationen zur Welt der Energie, exklusive Angebote und Dienstleistungen aus den Bereichen Strom und Gas und einfache aber effiziente Tipps, mit denen Sie einfach aber wirkungsvoll Energie sparen und die Welt verbessern können – das alles bekommen Sie mit unserem Energie-Newsletter. 

Informationen zu Preisen und Entlastungspaketen

Aufgrund der schweren Beschaffungssituation stiegen zuletzt die Preise für Strom und Gas über Monate hinweg exponentiell. Eine solche Entwicklung ist in der langen Geschichte der Energiewirtschaft bislang einzigartig. Wenngleich wir Ihre Energie langfristig und vorsorglich einkaufen, konnten wir den Anstieg der Preise nicht ausgleichen. Die Konsequenz ist, dass auch Ihre Gas- und Strompreise sich erhöht haben.

Derzeit stabilisieren sich die Preise wieder ein wenig. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Soforthilfe Gas und Wärme den Preisbremsen für Strom Gas und Wärme weitreichende Entlastungspakete für Sie geschnürt. 

Nahaufnahme einer Hand die einen Stromzählers bedient.

Jede Kilowattstunde zählt

Energiesparen lohnt sich mehr denn je. Denn: Jede eingesparte Kilowattstunde Strom oder Gas reduziert die Energiekosten deutlich, hilft beim Schutz unserer einzigartigen Erde und macht uns alle unabhängiger von fossiler Energie – unter anderem aus Russland.

Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie einfach aber effizient Energie einsparen können.

Wie ist die aktuelle Versorgungslage 

Update: 17.01.2023

Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Es gibt weder bei der Strom- noch bei der Gasversorgung einen Mangel. Sowohl private Haushalte auch das Gewerbe kann derzeit uneingeschränkt mit Energie versorgt werden. Es gilt jedoch nach wie vor der Appell, wo immer es möglich ist, Energie einzusparen. 

Um die Lage kontinuierlich zu beobachten und sich auf einen möglichen Energieengpass vorzubereiten, wurde sowohl auf politischer Ebene, als auch bei den Stadtwerken Konstanz ein Krisenstab eingerichtet.

Die deutschen Gasspeicher waren am 16.01.2023 zu 90,5 Prozent gefüllt. Die Bundesnetzagentur hat zuletzt bekräftigt, dass im Winter 2022/23 nicht mehr mit einem Gasengpass zu rechnen ist.  

Zur Bewertung der Lage der vorherrschenden Gasversorgung in Deutschland gibt es fünf wesentliche Indikatoren. Sie werden regelmäßig durch die Bundesnetzagentur aktualisiert, geben eine schnelle Einschätzung und Prognose zur aktuellen Lage und machen transparent, ob eine Gasmangellage akut droht. Drei der Indikatoren finden Sie hier aufgeführt (Stand: 17.01.2023):

Temperaturprognose

Zeichen für Versorgungssituation Energiekrise kritisch

angespannt

Als angespannt wird die Lage eingestuft, wenn die prognostizierte Durchschnittstemperatur der kommenden 7 Tage 0 bis 2°C unter dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021 liegt.

Gasverbrauch temperaturbereinigt

Zeichen für Versorgungssituation Energiekrise Stabil

stabil

Als stabil wird die Lage eingestuft, wenn temperaturbereinigt mehr als 25 % Gas eingespart werden.

Speicherfüllstände

Zeichen für Versorgungssituation Energiekrise Stabil

stabil

Als stabil wird die Lage eingestuft, wenn der Füllstand über dem Speicherpfad liegt, der auf das 55%-Niveau am 01.02.2023 führt.

Was passiert im Fall einer Gasmangellage

Derzeit befinden wir uns in der zweiten Stufe des Notfallplans der Bundesregierung, der sogenannten Alarmstufe. Das bedeutet, dass „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage“ vorliegt, der Markt aber noch in der Lage ist, das vorliegende Problem zu lösen. 

Um die mögliche dritte Stufe, die Notfallphase, auszurufen, müsste akuter Gasmangel herrschen. In dieser Phase könnte eine Abschaltung von Verbraucher*innen nach Vorgabe durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Der Gesetzgeber würde dabei bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz gewähren, die nur im äußersten Notfall kein Gas mehr bekommen würden. Laut dem Energiewirtschaftsgesetzt zählen zu den besonders geschützten Kund*innen:

  • Haushaltskund*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird
  • Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwärmeanlagen, welche die o. g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.

Von einer möglichen Abschaltung wären somit zunächst sehr große Abnehmer in Konstanz betroffen

Als für Konstanz zuständiger Netzbetreiber bereiten wir uns seit einiger Zeit auf mögliche Versorgungsengpässe vor und treffen notwendige erforderlichen Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Aktuelle Meldungen

Die normalerweise zum 01.03.2023 fälligen Abschläge für den Monat März werden aufgrund der technischen Umsetzung der Preisbremse später als üblich abgebucht. Die Abschläge werden nicht zum Monatsersten, sondern voraussichtlich erst zum 06.03.2023 gehoben.

Kund*innen, die Ihren Abschlag bereits selbständig überwiesen haben ohne die Preisbremse mit einzuberechnen, bekommen die zu viel an uns bezahlte Summe mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

Alle Kundinnen und Kunden, die von den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme profitieren, erhalten bis Mitte März eine entsprechende Information von ihrem Versorger. In dieser wird unter anderem die Höhe der individuellen Entlastung sowie der neu berechnete monatliche Abschlag kommuniziert.

Energierechnungen sind kompliziert und oft nur schwer nachvollziehbar. Das hat teilweise rechtliche Gründe. Durch die beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung werden die Rechnungen nicht unbedingt transparenter.

Unser Rechnungsmuster erläutert deshalb mit einfachen und nachvollziehbaren Informationen alle Details unserer Strom-, Gas- und Wasserrechnungen. 

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sieht für diesen Winter keine Gefahr mehr für eine Gasmangellage. Laut aktuellen Hochrechnungen ist damit zu rechnen, dass die deutschen Speicher am Ende des Winters zu mehr als 50 Prozent gefüllt sein werden. 

Die Stadtwerke haben den Wegfall der geplanten Gas-Beschaffungsumlage schon in die neuen Abschläge eingerechnet. Eine weitere Entlastung ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Das Gas für die nächste Abrechnungsperiode wird nach und nach beschafft. Wie in der Folge die Preise ab 1. Oktober 2023 aussehen, wird sich nächstes Jahr nach der Kalkulation herausstellen.   

Die Gasterminpreise sind zwischenzeitlich zwar gefallen, steigen gerade jedoch wieder deutlich an. Die Gasmengen, die wir zur Berechnung der Gaspreise für die Kundinnen und Kunden zugrunde gelegt haben, kaufen wir im Voraus ein. Von fallenden Terminpreisen würden wir daher erst wieder bei der nächsten Kalkulation profitieren. Im Oktober und November verzeichneten wir aufgrund der warmen Wetterlage und den deutlichen Sparmaßnahmen der Kundinnen und Kunden deutliche Absatzrückgänge. Dies begrüßen die Stadtwerke natürlich im Hinblick auf eine Gasmangellage. Durch den geringeren Absatz mussten die Stadtwerke jedoch Teilmengen mit Verlust wieder an der Börse verkaufen.

Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass der Gesetzgeber die Deckelung der Gaspreise nur für Entnahmestellen in der BRD, siehe § 2 Abs. 1 Satz 1 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), beschlossen hat. Daher gelten für Sie die Ihnen mitgeteilten Angebotspreise.

Der Bundesrat hat wie erwartet beschlossen, Gas- und Fernwärmekund*innen die im Dezember anstehende Abschlagszahlung zu erlassen. Das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz dient zur schnellen Entlastung bei den Heizkosten und als Übergangslösung, bis die Gaspreisbremse wirkt.

Privathaushalten, aber auch kleineren und mittleren Firmen werden im Dezember ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember erlassen. Nähere Details zur exakten Umsetzung der Soforthilfe erwarten wir Ende November.

Details zur voraussichtlich ab März 2023 geltenden Gaspreisbremse bleiben hingegen weiterhin ungeklärt. Der Bundesrat soll im Dezember über den Gesetzesentwurf entscheiden abstimmen.

Um Privathaushalte und das Gewerbe aufgrund der massiv gestiegenen Strompreise zu entlasten, soll neben der bereits geplanten Gaspreisbremse auch ein Deckel für die Strompreise folgen. Die Pläne sollen noch im November auf den Weg gebracht werden, sodass die Preisbremse gegebenenfalls bereits ab 1. Januar 2023 greifen kann. 

Details zur Umsetzung sowie die Höhe des Preisdeckels sind derzeit noch unklar. Möglich ist, dass ähnlich wie bei der Gaspreisbremse ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt werden. Die übrigen 20 Prozent würden zu Marktpreisen abgerechnet. Der historische Verbrauch könnte sich an der Jahresverbrauchsprognose bemessen. 

Nach heftiger Kritik an der geplanten Gasumlage hat die Ampelkoalition die ab 1. Oktober 2022 eigentlich in Kraft tretende Gasumlage von rund 2,4 Cent brutto pro Kilowattstunde gekippt. Sie sollte bei Endkundinnen und Kunden über 30 Milliarden Euro einsammeln, um insolvenzbedrohte Gasimporteure wie Uniper zu stützen. Die ebenfalls zum 1. Oktober 2022 geltende neue Gas-Speicherumlage in Höhe von 0,059 Cent pro Kilowattstunde bleibt hingegen bestehen. 

Die Regierungskoalition hat sich außerdem mit dem Ziel, die Energiekosten zügig und für alle schnell und feststellbar zu senken, auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Details sind noch nicht bekannt. Klar ist mittlerweile, dass die befristete Senkung der Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent bis März 2024 gelten wird. Die sinkenden Kosten geben wir in voller Höhe an Sie weiter. 

Der Wegfall der Gas-Beschaffungsumlage sowie die Senkung der Mehrwertsteuer entlastet einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 9.800 Kilowattstunden jährlich um etwa 500 Euro. 

Ein von der Bundesregierung einberufener Rat aus Expertinnen und Experten entwickelt derzeit mögliche Umsetzungsstrategien der Gaspreisbremse. Sobald weitere Informationen bekannt sind, lesen Sie an dieser Stelle darüber. 

Was bedeutet das für die Abschläge?

Zuletzt haben wir unsere Kundinnen und Kunden im Grundversorgungstarif SeeEnergie ErdgasBasis über die Anpassung ihres monatlichen Abschlags informiert. In diese Anpassung war auch die Gas-Beschaffungsumlage, die nun entfällt, sowie ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent einberechnet. Die Abschläge werden wir deshalb nochmals neu berechnen. Die korrigierten Abschlagsberechnungen erhalten Sie per Post oder E-Mail.

Insofern Sie bisher noch keine Mitteilung über Ihren neuen Abschlag erhalten haben, bekommen Sie in den nächsten Wochen weitere Informationen von uns. 

Die Koalition hat Samstagnacht aufgrund der steigenden Energiekosten ein weiteres Entlastungspaket beschlossen. Unter anderem sollen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch sowie Einmalzahlungen für Rentnerinnen, Rentner und Studierende eingeführt werden. Auf welche Maßnahmen sich die Bundesregierung im Detail verständigt hat, haben wir für Sie zusammengefasst:

Energie:

  • Umsatzsteuer auf Gas: Da durch die Gas-Beschaffungs- bzw. Gas-Speicherumlage der Gaspreis steigt, wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
  • Strompreisbremse: Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgertarif soll dies auch gelten. Finanziert werden soll die Preisbremse mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieproduzenten. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten, voraussichtlich steigenden Netzentgelte für den Transport des Stroms damit bezuschusst werden.
  • Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Rohstoffe wie Erdgas oder Öl um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Dadurch verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr nach hinten.
  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtige: Von September bis Dezember 2022 wird Wohngeldberechtigten einmalig ein Pauschalbetrag von 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt bzw. 540 Euro für zwei Personen ausbezahlt. Für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 Euro.
  • Energiepreispauschale für Rentner*innen und Auszubildende: Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Pauschale zum Ausgleich gestiegener Energiekosten in Höhe von 300 Euro. Studierende und Auszubildende erhalten bekommen 200 Euro. Die Energiepreispauschale ist einkommensteuerpflichtig.

Nahverkehr:

  • Nahverkehr: Bis zum Jahreswechsel soll ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geschaffen werden. Die Kosten sollen in etwa zwischen 49 bis 69 Euro pro Monat liegen.

Steuern:

  • Homeoffice: Die noch aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. So ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Homeoffice-Tag dauerhaft ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
  • Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für sogenannte Midi-Jobs wird zum 1. Oktober 2022 von monatlich 1.300 auf 1.600 Euro, zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro angehoben.

Besondere Personengruppen:

  • Kindergeldreform: Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.
  • Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
  • Bürgergeld: Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds, es soll das aktuelle Hartz IV-System ablösen, bekommen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen.
  • Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Weitere Maßnahmen:

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert, ein Programm für energieintensive Unternehmen soll aufgelegt und Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Nach wie vor ist das Gas an den Beschaffungsmärkten ein knappes Gut. Die derzeitige Beschaffungssituation führt einerseits zu deutlich höheren Energiekosten für private Haushalte und das Gewerbe, andererseits treibt er große Energiehändler wie Uniper in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Um die geltenden Lieferverträge mit den Energieversorgern einhalten zu können, musste Uniper fehlende Importmengen anderweitig und deutlich teurer am Gasmarkt zukaufen. Die daraus resultierenden Verluste in Milliardenhöhe fängt nun der Staat auf, um die Energieversorgung von Millionen Menschen weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Um das Ausfallrisiko wichtiger Gasimporteure, das letztlich zu einem Zusammenbruch der gesamten Lieferkette eskalieren kann, zu reduzieren, hat die Regierung eine zusätzliche, auf jede verbrauchte Kilowattstunde Gas erhobene Umlage beschlossen. Ziel der Gasbeschaffungsumlage ist es, die hohen Kosten der Gasimporteure für die kurzfristige Ersatz-Beschaffung mit einem einheitlichen Betrag pro Kilowattstunde an alle Kundinnen und Kunden weiterzugeben – trotz bestehender Verträge.

Eine weitere neu eingeführte Umlage, die Gasspeicherumlage, soll der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Firma, der Trading Hub Europe (THE), die Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. 

Beide Umlagen sollen ab 1. Oktober 2022 gelten und voraussichtlich insgesamt zwischen etwa 1,5 bis 5 Cent betragen. Die genaue Höhe wird nach derzeitigem Informationsstand bis zum 15. August bekannt gegeben. In unseren aktuellen Preisen sind diese Mehrkosten noch nicht berücksichtigt. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 9.800 Kilowattstunden beträgt die monatliche Mehrbelastung je nach Höhe der Umlage zwischen 13 und 40 Euro.

Update 15.08.2022: Die Gas-Beschaffungsumlage beträgt 2,419 Cent/kWh netto und wird ab 1. Oktober 2022 erhoben. Dies entspricht Mehrkosten in Höhe von 20 Euro pro Monat für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 9.800 Kilowattstunden. Die Gas-Speicherumlage soll bis 18. August veröffentlicht werden.

Update 18.08.2022: Die Gas-Speicherumlage wurde heute veröffentlicht. Sie beträgt 0,059 Cent/kWh netto und ist ebenfalls ab 1. Oktober 2022 fällig. Zusammen mit der Gas-Beschaffungsumlage entstehen dadurch in einem Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 9.800 Kilowattstunden Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Monat brutto.

Nach wie vor fließt nur wenig Erdgas durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 in Richtung Europa. Dennoch füllen sich die deutschen Gas-Speicher sukzessive. Der Speicherstand beträgt derzeit rund 70 Prozent — Tendenz steigend. 

Allerdings werden die aktuellen Füllstände noch nicht ausreichen, um einen Gasengpass in den Wintermonaten vermeiden zu können. Wird aber weiterhin kontinuierlich Gas eingespeichert und gleichermaßen der Verbrauch reduziert, sind die seitens der Bundesregierung ausgegebenen Speicherziele von 75 Prozent bis September, 85 Prozent bis Oktober, 95 Prozent bis November möglich. 

Was die momentane Speichersituation im Detail bedeutet und welche Konsequenzen ein möglicher Gasengpass haben würde, erklärt unser Bereichsleiter Energienetze Michael Müller im Videointerview. 

Sie haben es sicherlich bereits mitbekommen: Die Einkaufspreise für den bislang als besonders kostengünstig bekannten Rohstoff Erdgas sind zuletzt explodiert. So musste der Bund vergangene Woche sogar Deutschlands größten Gas-Importeur Uniper finanziell unter die Arme greifen, um dessen weiteres Fortbestehen zu sichern. 

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen müssen auch wir unseren Gaspreis erhöhen. Für eine Wohnfläche von 70 m² mit einem jährlichen Verbrauch von 9.800 Kilowattstunden werden durchschnittlich monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 110 Euro fällig. Selbstverständlich erhalten Sie eine persönliche Mitteilung per Post oder E-Mail, wie sehr und wann sich Ihre Preise im Detail ändern.  

Die gute Nachricht: In den kommenden Tagen werden wir einige unserer Tarife wieder öffnen. Zuletzt konnten wir aufgrund der Rahmenbedingungen lediglich den Grundversorgungstarif anbieten. Rechnen Sie mit unserem Tarifrechner bequem online nach, ob Sie eventuell mit einem Tarifwechsel Geld sparen können. 

Jede Kilowattstunde Gas, die einspart wird, trägt dazu bei, dass mehr Gas eingespeichert wird und wir dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Verbraucher und jede Verbraucherin gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Haushaltskund*innen ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Um Energie zu sparen reichen oftmals kleine Dinge des Alltags wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen. Insbesondere im kommenden Winter sollte Haushalte auch noch stärker auf hier Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um etwa fünf Prozent reduzieren.

Weitere Tipps zum Energiesparen im Haushalt und für Gewerbetreibende, finden Sie hier.

Auf die geografische Herkunft des Erdgases haben wir als Stadtwerke leider keinen Einfluss. Wir kaufen das Erdgas auf dem Handelsmarkt ein und nicht direkt von den einzelnen Gasproduzenten. Das dort verkaufte Erdgas stammt nicht nur aus Russland, sondern aus verschiedenen Lieferländern. Wo unsere Vorlieferanten ihre Energie beschaffen, wird uns nicht mitgeteilt.

Deutschland bezieht den Großteil der Erdgasimporte aktuell hauptsächlich aus drei Ländern. Die russischen Erdgaslieferungen machten mehr als die Hälfte der deutschen Erdgasimporte über Pipelines aus. Die zweitwichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland ist Norwegen, gefolgt von den Niederlanden.

Der Wegfall der staatlich regulierten EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist beschlossen. Die Umlage betrug vor der Abschaffung 3,72 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom und wird künftig auf null ct/kWh gesetzt. Dadurch werden sich die Stromkosten vorübergehend senken. Die für Ende des Jahres anstehenden Preissteigerungen aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten für Strom werden durch den Wegfall der staatlichen Umlage gedämpft.

Grund dafür sind gedrosselte Lieferungen aus Russland. Derzeit ist die Versorgung mit Erdgas aber weiterhin gesichert ist und es kommt zu keinen Einschränkungen. Ein kurzfristiger Engpass ist momentan nicht zu erwarten. Dennoch möchten wir alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die heimische Industrie dazu auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Energie zu sparen, um die Einspeichermengen in den Gasspeichern zu erhöhen. Dabei hilft jede eingesparte Kilowattstunde.

Die Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen im Notfallplan Gasversorgung. Hier kommt es zu keinen Einschränkungen. Erst in der dritten Stufe würden gegebenenfalls staatliche Markteingriffe notwendig, welche auch zur Folge haben könnten, dass gezielt Industriebetriebe von der Versorgung abgetrennt werden. Wir sind optimistisch, dass wir mit den Maßnahmen der Bundesregierung sowie Ihren Anstrengungen beim Gassparen die ausgegebenen Einspeicherziele erreichen werden und gemeinsam durch diese schwierigen Zeiten kommen. 

Mit der ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung der Situation der Gasversorgung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure – also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler – um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. 

Weiter raten wir Ihnen, falls möglich, jeden Monat etwas Geld zur Seite zu legen und sich darauf einzustellen, dass sich die Abschlagszahlungen für Strom und Erdgas nach einer Preisanpassung deutlich erhöhen werden. Denn die Marktpreise werden weiter steigen. Wir gehen aktuell von mindestens einer Verdoppelung der Strom- und Gaspreise aus. 

Derzeit ist die kurzfristige Versorgung mit Strom und Gas sicher. Versorgungsengpässe in naher Zukunft sind nicht in Sicht. 

Sollte in naher Zukunft kein Erdgas mehr aus Russland nach Deutschland fließen, hätte dies jedoch spürbare Auswirkungen auf unsere Wärmeversorgung. Wie sich die Situation im kommenden Winter darstellt, wird von den weiteren politischen Entwicklungen sowie den Mengen, mit denen die Speicher während des Sommers wieder aufgefüllt werden können, abhängig sein.

In jedem Fall sind Haushaltskundinnen und -kunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Porträt eines lächelnden Mannes mit Headset.

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