Der Bund fördert die Anschaffung Ihres Elektrofahrzeugs mit der Innovationsprämie. Dadurch profitieren
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Unser Tipp: Eine Liste mit den geförderten Fahrzeugen, die aktuellen Förderhöhen und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).