Die Fahrradmitnahme im Bus ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Einfach unten die Regelungen beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Abweichend zu Punkt 10 der Besonderen Tarif- und Beförderungsbedingungen des Omnibusbetriebes der Stadtwerke Konstanz GmbH gelten folgende Regelungen:
- Fahrräder werden kostenfrei befördert, ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
- Es werden maximal 2 Fahrräder ohne Anhänger (keine Sonderbauformen)auf der ausgewiesenen Fläche gegenüber der Mitteltür befördert, sofern ausreichend Platz vorhanden ist.
- Kinderwägen, Fahrgäste im Rollstuhl und Fahrgäste ohne Fahrrad haben stets Vorrang. Gegebenenfalls ist die Beförderung des Fahrrads zu unterbrechen.
- Keine Fahrradbeförderung von Montag – Freitag zwischen 7 bis 9 Uhr, in Schulbussen, sowie auf der Linie 908 und in Anhängern.
- Fahrgäste mit Fahrrad müssen stets bei ihrem Fahrrad bleiben und dieses sichern. Für entstehende Schäden haftet der Halter des Fahrrades.
- Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob Fahrräder zur Mitnahme zugelassen werden.
- Kinder unter 15 Jahren mit Fahrrad nur in Begleitung Erwachsener.