Die aktuellen Zählerstände braucht Ihr Energielieferant beispielsweise, um den Verbrauch für die Jahresabrechnung zuverlässig ermitteln zu können. Dabei ist egal, ob Sie von uns oder einem anderen Versorger mit Energie beliefert werden.
Es gibt aber auch andere Gründe, die eine Zählerablesung notwendig machen, wie zum Beispiel Kontrollablesungen, wenn ein Zähler mehrere Jahre in Folge nicht abgelesen werden konnte oder zuvor abgelesene oder übermittelte Zählerstände nicht plausibel erscheinen. Auch An- oder Abmeldungen ohne die Übermittlung gültiger Zählerstände können eine Ablesung erforderlich machen.