Eine Besonderheit im Strommix stellt der Anteil an Erneuerbaren Energien, welcher nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) gefördert wird dar. So bestehen unsere zertifizierten Ökostromprodukte zu 100% aus Wasserkraft. Im Rahmen der Stromkennzeichnung wird allerdings auch diesen Tarifen der Anteil an Erneuerbaren Energien zugeordnet, welcher nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) gefördert wird. Das liegt daran, dass bei der Bilanzierung und Berechnung des Strommix die deutschlandweit ermittelte EEG-Menge im Verhältnis zur insgesamt an die Letztverbraucherinnen gelieferte Strommenge betrachtet wird, um allen Verbraucherinnen zu vermitteln, wie der Fortschritt der Energiewende voranschreitet. Schließlich sind es die Endverbraucher*innen, die mit der gesetzlich vorgeschriebenen EEG-Umlage einen wesentlichen Anteil der Energiewende tragen. Das ist der Grund, warum auch auf reine Ökostrom-Produkte der Anteil an EEG-Strom rechnerisch umgelegt wird.