Die Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz dient in erster Linie der transparenten Information von Verbraucher*innen. Anhand der vom Stromlieferanten ausgewiesenen Anteile der jeweiligen Energieträger können diese erkennen, wie sich ihre Stromlieferung im Detail zusammensetzt. Die prozentuale Aufteilung auf die einzelnen Energieträger wird als Strommix bezeichnet.