Die Mindest- oder Erstvertragslaufzeit bezeichnet die Dauer, die der Energievertrag mindestens gültig ist. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung zwar möglich, sie wird allerdings erst mit dem Ablaufen der festgelegten Mindestvertragszeit wirksam.
Ein flexibles Kündigungsmodell lohnt sich, wenn Sie auf kurzfristige Marktschwankungen schnell reagieren und Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten. Tarife mit längeren Mindestvertragslaufzeiten sind aber häufig finanziell attraktiver. Nicht selten werden geringere Arbeitspreise oder Preisgarantien angeboten.
Überlegen Sie sich also bei der Wahl Ihres Tarifs, ob Ihnen eine längere Laufzeit bei mehr Sicherheit und geringeren Kosten oder ein möglichst kurzfristiges Wechseln Ihres Tarifs wichtiger ist.
Die Angaben über die Mindest- oder Erstvertragslaufzeit finden Sie bei unseren Tarifen unter anderem in den Tarifdetails.